Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?

gilt folgendes:

Zeitpunkt der Antragsstellung:

Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird dieser Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Eine Ausnahme hierbei macht die Klasse Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.

Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:

Klasse Mindestalter
B 18 Jahre
BE 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
A beschränkt 18 Jahre
A direkt 25 Jahre
A1 16 Jahre
M 16 Jahre
Mofa 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren

 

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